Vom Vater verklagt

BAföG. Das riecht nach Bürokratie, nach Papierkrieg pur. Auch für Leon. Doch nicht nur mit dem Aktenberg stand der Frankfurter Student auf Kriegsfuß, auch sein Vater setzte ihm die Pistole auf die Brust. Er wollte nicht zahlen und ging vor Gericht – mit Erfolg. Die Geschichte einer ganz persönlichen Finanzkrise

»Wenn ich mal im Lotto gewinne, dann stelle ich jemanden ein, der meinem Vater jeden Tag in den Briefkasten kackt.« Leon* ist verklagt worden – von seinem eigenen Vater. Einen Monat vor Studienbeginn, als es richtig teuer wurde. Als er Wohnung und Studium, Essen und Kleidung finanzieren musste. Seitdem fehle ihm hinten und vorne das Geld, erzählt der Student, während er in einem kleinen Café sitzt. Wie ein Bankangestellter sieht er aus. Ist er aber nicht. Jedenfalls nicht direkt; Leon ist nur einer der Studenten, die sich mehrere Jobs leisten müssen. Neben einem Job in einer Darmstädter Bank hilft er auch als Kontrabassist in Bands aus. Zusätzlich gibt er Schülern Musikunterricht – schwarz. »Im Moment kann ich mir wegen des Studiums zeitlich nur einen Schüler leisten«, sagt Leon. Bald sollen es aber drei werden, damit das Sparschwein wieder lacht – das Studium aber weint bittere Tränen.

Er ist immerhin mein Vater!

Nach seinem Abitur schreibt sich Leon an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main ein, Studienwunsch: Lehramt für Geschichte und Religion. Nach der Scheidung seiner Eltern lebt Leon bei seiner Mutter, die sich mit einem monatlichen Verdienst von 600 Euro über Wasser hält. Sein Vater kommt der Zahlungspflicht für den Unterhalt nicht nach – erst nach Mahnungen, die mit Gebühren belastet sind, zahlt er für ein halbes Jahr. Für Leon kommt vorerst nicht in Frage, auf Unterhalt zu klagen: »Er ist ja immerhin mein Vater.« Trotzdem entscheidet sich Leon für das Studium und hofft auf Unterstützung von »Vater« Staat. Um die staatliche Förderung allerdings in Anspruch nehmen zu können, sind die Eltern dazu angehalten, ihre Finanzen vor dem Amt offen zu legen. Noch bevor Leon BAföG beantragen kann, bekommt er im September 2006 Post. Ein Schreiben vom Amtsgericht Dieburg, in dem ihm mitgeteilt wird, dass sein Vater vor Gericht gegen die Unterhaltspflicht klagt. Gegen ihn, seinen eigenen Sohn.

Klage des Vaters erfolgreich

Leons Vater gewinnt den Prozess, weil er durch einen Kredit zu hoch belastet ist und deshalb seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann. Der Betrag, der ihn unter die gesetzliche Einkommensgrenze bringt – also zahlungsunfähig macht – beläuft sich auf knapp 50 Euro. Leon hat verloren, muss die Prozesskosten tragen und bekommt ab diesem Zeitpunkt keinen Unterhalt mehr. Aber davon lässt er sich nicht beirren. Fest entschlossen, sein Studium zu beginnen, greift Leon auf die staatliche Förderung zurück, wühlt sich durch die BAföG-Bürokratie. Sein Vater aber weigert sich, Formblatt 3, das Einkommensformular, auszufüllen. Doch das ist entscheidend für die Berechnung der Finanzierungshöhe.

Mehrfach mahnt das Amt den Vater ab, muss sogar Bußgelder verhängen, bis er schließlich den Forderungen nachkommt. Durch diverse Verzögerungen hat Leon ein Finanzierungsdefizit von einem dreiviertel Jahr zu überbrücken. Um das zu schaffen, leiht er sich Geld von Verwandten und beantragt vorsorglich Vorauszahlungen beim Amt, die ihm bewilligt werden – leider erst ein dreiviertel Jahr später. Er bekommt rund 2500 Euro, das Blatt scheint sich gewendet zu haben. Doch das Glück währt nur kurz: Als das Amt endlich das Formblatt 3 vom Vater zugeschickt bekommt, wird entschieden, dass der nach seinem Einkommen zahlungsfähig sei – das Gerichtsurteil wird nicht anerkannt. Leon soll die Vorauszahlung anteilsmäßig rückerstatten. Daraufhin schreibt Leons Anwalt einen Brief, der das Amt zu weiteren Zahlungen auffordert und auf das Urteil verweist. Die Behörde gibt nach, Leon bekommt Geld. Zwei Monate lang, dann läuft der Bewilligungszeitraum ab. Ein neuer Antrag wird fällig, der Kampf beginnt von vorn.

Keine Scheine ohne Scheine

Leon schaut auf die Uhr, die Mittagspause ist bald vorbei. Er muss zurück in die Bank. Das Studium leidet sehr unter seinen Nebenjobs, viele Kurse kann er aus Zeitnot nicht besuchen. Lernen kann er nur in der Bahn oder sonntagabends. »Das ist wirklich anstrengend. Ich verlasse manchmal morgens um sieben das Haus und bin abends um 23 Uhr erst wieder daheim. Mein Bad müsste auch mal wieder geputzt werden«, witzelt er.

Mittlerweile ist der 24-Jährige im fünften Semester. Er hat sein BAföG nicht neu beantragt, weil er nicht alle Scheine nachweisen kann, jetzt nach dem Grundstudium. Dafür baut er den Keller bei seiner Oma aus. Da wird er einziehen, um Mietkosten zu sparen. Oma zahlt.

*Name von der Redaktion geändert

— Désirée Grobecker und Dunja Sadaqi


Kommentieren Sie